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 Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)

Hier können Sie die Vermögensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person angeben.

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr JobCenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.

Unterlagen

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Verfahrensablauf

Die von Ihnen ausgefüllte Vermögensmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid. Bei einem Neuantrag wird das Vermögen entsprechend berücksichtigt.

Hinweise und Besonderheiten

Sollte Ihr Vermögen die Freigrenzen übersteigen, ist dies erst zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen.

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Zuständige Einrichtung

JobCenter Essen
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Ruhrallee 175
45136 Essen