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 Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage SE)

Hier können Sie Angaben zu einer Schweigepflichtentbindungserklärung machen.

Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken von Ihrer Schweigepflicht, die Sie im Rahmen eines Unfalls behandelt haben.

Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Voraussetzungen

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde

Verfahrensablauf

Die von Ihnen ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. 

Hinweise und Besonderheiten

Die Schweigepflichtsentbidung ist wichtig, da ggfs. Schadensersatzansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden können.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

JobCenter Essen
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Ruhrallee 175
45136 Essen