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Anlage Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage UF)
Hier können Sie den Unfallfragebogen ausfüllen, wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bekommen.
Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht gemäß § 116 SGB X auf die Leistungsträger über, soweit diese auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen erbracht haben oder erbringen. Der Übergang des Schadensersatzanspruchs erfolgt nur in Höhe der geleisteten Sozialleistungen.
Falls Ihnen oder einer mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person daher Leistungen als Folge einer Schädigung durch Dritte zustehen, muss das Jobcenter Ihre Schadensersatzansprüche gegen Ihren Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung verfolgen. Im Falle des Übergangs des Schadensersatzanspruches sind Ihnen Erklärungen oder Handlungen, die den Anspruch des Jobcenters kürzen könnten, untersagt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen daher möglichst umfassend und wahrheitsgemäß.
Die Mitarbeiter*innen des Jobcenters sind Ihnen in Zweifelsfragen beim Ausfüllen dieser Anlage gerne behilflich.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Unterlagen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Verfahrensablauf
Der von Ihnen ausgefüllte Unfallfragebogen wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen