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Maklererlaubnis
Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder ausländische Gesellschaft) Immobilien, Darlehen oder Kapitalanlagen vermittelt, über Kapitalanlagen berät oder aber als Baubetreuer oder Bauträger tätig ist, muss eine Erlaubnis besitzen.
Kapitalanlagenvermittlung kann ersetzend oder aber auch zusätzlich eine Erlaubnis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
erforderlich machen.
Die Vermittlung von Finanzanlagen ist ab Januar 2013 gesondert erlaubnispflichtig. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer zu Essen über den nebenstehenden Link.
Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden oder im Fall einer juristischen Person von der verantwortlichen natürlichen Person hier in den Diensträumen gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 34c Gewerbeordnung
- § 34f Gewerbeordnung
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Tarifstelle 12.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
Antragsunterlagen für Einzelpersonen und Mitglieder von Personengesellschaften
Die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind daher bei Beantragung der Erlaubnis folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:
- Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
- Auskünfte aus dem Insolvenzregister oder dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister
Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich
Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im Online-Verfahren an.
Antragsunterlagen für juristische Personen
Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind für diese zusätzlich vorzulegen (neben den genannten Unterlagen für die natürlichen Personen):
- die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister / Vereinsregister / Genossenschaftsregister)
- Original und Kopie des Gründungsbeschlusses / der Satzung / des (geänderten) Gesellschaftervertrages
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden
Kosten
Verwaltungsgebühren für die Maklererlaubnis
Verwaltungsgebühren sind grundsätzlich bei der Antragstellung zu entrichten.
Sie können die Gebühr in der Dienststelle in bar begleichen. Beträge bis 2.000 EURO können Sie auch per EC-Karte (keine Kreditkarten!) zahlen.
Bei höheren Beträgen ab 2.000 EURO vereinbaren Sie bitte im Vorfeld der Antragstellung eine geeignete Zahlungsweise.
In Essen werden für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Maklererlaubnis folgende Gebühren erhoben:
Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Nummern 1 und 4 Gewerbeordnung für Makler (Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten), Bauträger und Baubetreuer
480,-- Euro
Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Nummern 1a, 2 und 3 Gewerbeordnung für Darlehensvermittlung
1.000,-- Euro
Bei mehreren Tätigkeiten werden die Sätze für einzelne Posten bis zur Höchstgebühr zusammengefasst.
max. 1.480,-- Euro
Verwaltungsgebühren für Geschäftsführerwechsel
In Essen werden für die Bearbeitung der Anzeige eines Geschäftsführerwechsels in Verbindung mit einer Maklererlaubnis an Gebühren pro Person und Firma 305 EURO erhoben.
zusätzliche Kosten
Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen verursacht weitere Kosten von 13 EURO pro Person und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.
Weitere Informationen
Neuregelungen zur Finanzanlagenvermittlung
Zuständige Einrichtung
Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de