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Unterbringung psychisch Erkrankter
Die Ordnungsbehörde führt die sofortige Unterbringung psychisch erkrankter oder suchtkranker Personen durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit und die Gefahrenlage klar darstellt.
Die Angelegenheit wird unmittelbar nach dem Unterbringungsvorgang dem Vormundschaftsgericht vorgelegt, damit von dort über die weitere Unterbringung entschieden werden kann.
Die Aufgabe teilen sich das Ordnungsamt und die Berufsfeuerwehr. Außerhalb der Bürodienstzeiten ist daher die Feuerwehr der Ansprechpartner.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG , Sprengstoffrecht, Hafenbehörde
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
E-Mail: gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de