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 Unschädlichkeitszeugnis

Ein Unschädlichkeitszeugnis ermöglicht die Veräußerung eines kleinen Grundstücksteils (Trennstück) frei von grundbuchlichen Belastungen.

Das Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass das Trennstück im Verhältnis zum größeren verbleibenden Grundstücksteil von geringem Wert und Umfang ist und daher kein Nachteil für die Berechtigten der grundbuchlichen Belastungen des Trennstücks entsteht. Es ersetzt die Löschungsbewilligungen der Berechtigten des Trennstücks.

Kosten

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach VermWertKostT in Verbindung mit VermWertKostO NRW.

 

Zuständige Einrichtung

Vermessungsunterlagen, Katasterauskunft, Katasterarchiv
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Sander: Sachgebietsleiter
Tel: +49 201 88-62582
E-Mail: frank.sander@amt62.essen.de