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Hausnummerbescheinigung
Bei Bedarf wird eine Hausnummernbescheinigung für Banken, Behörden auf schriftlichen Antrag über die amtliche Lagebezeichnung erteilt (inklusive Flurkartenauszug).
Kosten
Es entstehen Kosten nach Zeitaufwand gemäß Gebührentarif der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Einrichtung
Geodatenmanagement
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: kartographie@amt62.essen.de