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Fahrlehrer*innen Ausbildungsinformationen
Informationen über die Erfordernisse als Fahrlehrer*in tätig zu werden
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:
- Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
- Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
- Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
- Fahrpraktische Prüfung und
Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung - Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
- Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
- Lehrprobe theoretischer Unterricht
- Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
- Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Rechtsgrundlagen
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
- geistige, körperliche Eignung
- Mindestalter von 21 Jahren
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
- alternativ eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
- Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)
Fachliche Voraussetzungen:
- Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in – siehe Übersicht *
- Bestandene fachliche Prüfungen – siehe Übersicht *
Unterlagen
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Dazu sind einzureichen:
- Formloser Antrag mit Angabe der Klasse
- Personalausweis/Pass
- Lebenslauf
- Zeugnis eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse C1) – nicht älter als 1 Jahr
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
- Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
- Anmeldebescheinigung der Fahrlehrer*innenausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an.
Ferner ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) durch den*die Bewerber*in beim Bürgeramt zu beantragen (Belegart „0“).
Dies kann jedoch auch im Rahmen der Antragstellung mit Einverständnis des Bewerbers durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.
Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Globus Center
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de