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 Fahrzeughalterauskunft

Auskunftsersuchen über den Halter eines KFZ

Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, können aus dem örtlichen Fahrzeugregister Auskünfte erteilt werden.

Das bedeutet, dass Sie darlegen müssen, die Daten

  • zur Geltendmachung, Sicherstellung, Vollstreckung

oder

  • zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

oder

  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

zu benötigen.

Vielleicht hilft zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Als geschädigte Person möchten Sie nach einem Verkehrsunfall die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen. In einem solchen Fall begründen Sie bitte den schriftlich gestellten Antrag ausführlich, damit eine missbräuchliche Auskunftsabsicht ausgeschlossen werden kann. Als Hilfestellung finden Sie unter nebenstehendem Link ein entsprechend vorbereitetes Formular.

Wenn Sie mit dem ausgefüllten Formular und Ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Zulassungsbehörde vorsprechen, können Sie die zügige Abwicklung Ihres Antrages beschleunigen.

Sie können das ausgefüllte Formular allerdings auch zusenden.

Kosten

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 5,10 Euro.

Hinweise und Besonderheiten

Bei Anfragen per Post legen Sie bitte die Gebühr in Form eines Verrechnungsschecks bei, da ansonsten das für Sie teurere Nachnahmeverfahren angewendet werden muss.

Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Zuständige Einrichtung

Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Globus Center
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de