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Großraum- und Schwertransporte
Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/ oder Schwertransporten
Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.
Wichtig: Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.
Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Unterlagen
· Elektronischer Antrag
· Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)
· Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
· eine vom Antragsteller unterschriebene Haftungserklärung
Kosten
Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an. Diese sind abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie Art und Umfang der Genehmigung (Einzel- oder Dauergenehmigung; innerhalb eines Stadtgebietes, innerhalb eines Bundeslandes über die Grenzen des Bundeslandes hinaus).
Bearbeitungsdauer
ungefähr 2 Wochen
Verfahrensablauf
Grundsätzlich ist ein elektronischer Antrag über das Online-Portal „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte zu stellen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 201 88-66576
E-Mail: sven.taufenbach@amt66.essen.de
Tel: +49 201 88-66572
E-Mail: gabriele.schroeter@amt66.essen.de