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 Denkmalliste - Eintragung und Auskunft

In der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde (UDB) sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.

Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes oder des Eigentümers. Dafür stellt die UDB jeweils das „Benehmen“ mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.

Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Untere Denkmalbehörde
Theaterpassage
Rathenaustr. 2
45121 Essen
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de