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 Erbbaurechte zugunsten Dritter auf Grundstücken der Stadt Essen

Bestellung und Verwaltung der Erbbaurechte und Beratung der Erbbauberechtigten

Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.

Rechtsgrundlagen

Erbbaurechtsgesetz

Voraussetzungen

Das Grundstück ist zur Wohnnutzung für Private vorgesehen.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rat der Stadt oder seinen Gremien getroffen.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Grundstücksverkehr, Bodenordnung, Umlegungsausschuss
Stadterneuerung und Bodenmanagement
Lindenallee 6-8
45121 Essen
E-Mail: grundstuecksangebote@amt68.essen.de