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Erbbaurechte zugunsten Dritter auf Grundstücken der Stadt Essen
Bestellung und Verwaltung der Erbbaurechte und Beratung der Erbbauberechtigten
Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.
Rechtsgrundlagen
Erbbaurechtsgesetz
Voraussetzungen
Das Grundstück ist zur Wohnnutzung für Private vorgesehen.
Verfahrensablauf
Die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rat der Stadt oder seinen Gremien getroffen.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Grundstücksverkehr, Bodenordnung, Umlegungsausschuss
Stadterneuerung und Bodenmanagement
Lindenallee 6-8
45121 Essen
E-Mail: grundstuecksangebote@amt68.essen.de