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 Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen und Grababdeckungen

Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen, Einfassungen, Grababdeckungen und sonstigen baulichen Anlagen muss ein schriftlicher Antrag bei der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung eingereicht werden.

Unterlagen

Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis

Weitere Informationen