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 Rückgabe bzw. vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der noch vorhandenen Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit.

Weitere Informationen