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 Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie , Warenauslagen, Werbeständer, Aufbauten im Rahmen von statischen Veranstaltungen, Elektroladesäulen

Informationen zu Sondernutzungen bei Umzügen für die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen und so weiter können unter Sondernutzung bei Baumaßnahmen entnommen werden.

Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen

Unterlagen

Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung;

Lageplan

Fristen

Für die Durchführung einer Veranstaltung ist frühzeitig, (mindestens sechs Wochen) vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung ein Antrag zu stellen.

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Sondernutzungen
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de