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Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz Stufe 3)
Wenn Sie ein erworbenes Kraftfahrzeug, welches bereits zuvor für den Straßenverkehr zugelassen war, auf sich zulassen wollen, dann ist dies eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges.
Umschreibungen innerhalb von Essen erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld bereits in Essen zugelassen war.
Umschreibungen von außerhalb erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein Fahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld außerhalb von Essen zugelassen war oder Sie mit ihrem Bestandsfahrzeug nach Essen zugezogen sind.
Die Umschreibung von Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Internetbasierte Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz Stufe 3)
Online ist die Bearbeitung von E-kennzeichen, Saison-Kennzeichen und Historischen-Kennzeichen nicht möglich.
Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist oder war
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdecktem Sicherheitscodes
- Bei zugelassenen Fahrzeugen und Kennzeichenwechsel, werden die Kennzeichen für die Freilegung der verdeckten Sicherheitscodes benötigt
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (bund.de)
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
Den Service für die Internetbasierte Umschreibung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Alternativ ist die Umschreibung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Unterlagen
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
- Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
- Kennzeichenschilder
Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Liegt kein Wechsel bei dem Halter, dem Fahrzeug und der Kennzeichenkombination vor, ist die Vorlage einer neuen eVB-Nummer nicht notwendig, jedoch möglich.
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.
Kosten
- Standardgebühren und (zwischen 19,90 und 28,20 EUR) - Es fallen Standardgebühren in Höhe von 19,90 Euro (innerhalb) und von 28,20 Euro (außerhalb) an.
- Zuteilung eines Wunschkennzeichens (zwischen 10,20 und 12,80 EUR) - Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet zusätzlich 10,20 Euro. Sie können ein Wunschkennzeichen auch vorab online reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
Hinweise und Besonderheiten
Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. Erteilt der Antragsteller dieses nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der*die Antragsteller*in nicht persönlich vor, ist dem*der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kfz-Steuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
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Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Globus Center
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de