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 Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges

Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges sollten Sie stets einen Kaufvertrag anfertigen.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis beziehungsweise Pass des*der Käufers*in zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit den Eintragungen im Kaufvertrag und überzeugen Sie sich auch von der Gültigkeit des Ausweises beziehungsweise Passes.

Sollten Sie uneingeschränktes Vertrauen gegenüber dem*der Erwerber*in besitzen, können Sie Ihr Fahrzeug im zugelassenen Zustand übergeben. In diesem Fall sollten Sie das Formular „Veräußerungsanzeige“ verwenden. In diesem Formular ist zu vermerken, welche Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder Sie dem*der Käufer*in übergeben haben und dieses nach der Übergabe der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeuges mit Kennzeichenschildern unverzüglich der Zulassungsbehörde zukommen lassen. Sie sind verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der für diesen Kennzeichenbereich zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Dieses Formular können Sie über die Postanschrift oder als Scan per E-Mail der Zulassungsbehörde zukommen lassen.

Grundsätzlich empfiehlt die Kfz-Zulassung ein Fahrzeug nur im außer Betrieb gesetzten Zustand zu übergeben.

Alle weiteren Informationen zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen (Abmeldung) und Umschreibung von Kraftfahrzeugen finden Sie unter den entsprechenden Links.

Rechtsgrundlagen