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Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren müssen dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.
Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
E-Mail: veterinaeramt@essen.de