BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Genehmigung für Behälteranlagen
Bei ortsfesten Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten über 50 cbm bzw. verflüssigte oder nicht verflüssigte Gase über 5 cbm Fassungsvermögen ist ein Genehmigungsverfahren notwendig.
Unterlagen
Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Zuständige Einrichtung
Reklameaufsicht
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen