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 Genehmigung für Behälteranlagen

Bei ortsfesten Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten über 50 cbm bzw. verflüssigte oder nicht verflüssigte Gase über 5 cbm Fassungsvermögen ist ein Genehmigungsverfahren notwendig.

Unterlagen

Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.

Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:

Kosten

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtung

Reklameaufsicht
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen