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 Sondernutzung an Gebäuden

Wer eine öffentliche Fläche vor einem Gebäude nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis der Stadt oder einen Vertragsabschluss.

Eine Sondernutzung kann zum Beispiel ein Schacht, eine Markise, eine Wärmedämmfassade oder eine Rückverankerung sein.

Zuständige Einrichtung

Haushalt, Controlling, Rechnungswesen, Sondernutzung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen