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Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Deutsche eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch nicht verlieren möchten, muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden.
Erfolgt eine Einbürgerung in einem anderen Staat, verlieren Deutsche im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch Deutsche bleiben. Mehrfache Staatsangehörigkeit ist im Einzelfall möglich.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten die Antragsteller*innen eine Beibehaltungsurkunde.
Rechtsgrundlagen
§§ 25, 19, 12 Abs. 3 StAG
Voraussetzungen
Entscheidungserheblich für die Beibehaltungsgenehmigung ist die glaubhafte Darlegung, weshalb der angestrebte Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit in der konkreten Situation vorteilhaft ist bzw. warum dadurch erhebliche Nachteile vermieden oder beseitigt werden können. Zudem muss deutlich werden, dass trotz dauerhaftem Aufenthalt im Gastland, weiterhin eine so enge Bindung an Deutschland besteht, dass die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit gerechtfertigt erscheint.
Darüber hinaus ist zwingend erforderlich, dass der andere Staat die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Über weitere Einzelheiten informiert die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr ist bei der für dieses Anliegen zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf zu entrichten.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Beibehaltung wird bei der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Essen gestellt und vorbereitet. Anschließend wird der Antrag an die für dieses Anliegen zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet und dort beschieden.
Hinweise und Besonderheiten
Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.
Zuständige Einrichtung
Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Cathostraße 5
45356 Essen
E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de