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Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer*innen oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Beispiele für genehmigungspflichtige Veranstaltungen:
- Biker-Ausfahrten
- Karnevalsumzüge
- Marathon
- Martinsumzüge
- Oldtimerausfahrten
- Prozessionen (kirchliche Veranstaltungen)
- Radrennen
- Radtouristikausflüge
- Schützenumzüge
- Volksläufe, Firmenläufe
- Wander- / Walking-Veranstaltungen
Veranstalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.
Zuständige Einrichtung
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Amt für Straßen und Verkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Kunze: Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten
Tel: +49 201 88-66531
E-Mail: tim.kunze@amt66.essen.de
Tel: +49 201 88-66531
E-Mail: tim.kunze@amt66.essen.de
Herr Winkler: Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.
Tel: +49 201 88-66535
E-Mail: frank.winkler@amt66.essen.de
Tel: +49 201 88-66535
E-Mail: frank.winkler@amt66.essen.de