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 Amtlicher Lageplan

Der amtliche Lageplan zum Bauantrag enthält auf Grundlage der Liegenschaftskarte und unserer örtlichen Vermessungen das geplante Bauvorhaben mit den vorhandenen Gebäuden sowie die Grundstückstopografie.

Wollen Sie an Ihr vorhandenes Gebäude anbauen, ein Haus oder eine Garage errichten, benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag. Beim Bauordnungsamt in Essen erfahren Sie, ob ein amtlicher oder einfacher Lageplan notwendig ist.

Entsprechend Ihres Auftrags ermitteln wir den aktuellen Gebäude- und Baumbestand, die topographischen Gegebenheiten (z. B. Geländehöhen), die vorhandene Grundstücksentwässerung und übernehmen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Nach den Planunterlagen des Architekten trägt das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster alle geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan ein.

Kosten

In einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen als Bauherrn oder Architekten offene Fragen und anfallende Kosten.

Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.

Zuständige Einrichtung

Vermessung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Krückhans: Leiter
Tel: +49 201 88-62300
E-Mail: martin.krueckhans@amt62.essen.de