BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Fortführungsvermessung

Als Fortführungsvermessung bezeichnet man Vermessungen zur Grundstücksteilung oder Gebäudeeinmessungen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).

Fortführungsvermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören hauptsächlich Teilungsvermessungen an Grundstücken (Flurstücken), aber auch z. B. Gebäudeeinmessungen des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.

Kosten

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.

Zuständige Einrichtung

Vermessung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Manuel Völlmecke: Sachgebietsleiter
Tel: +49 201 88-62310
E-Mail: manuel.voellmecke@amt62.essen.de