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Fortführungsvermessung
Als Fortführungsvermessung bezeichnet man Vermessungen zur Grundstücksteilung oder Gebäudeeinmessungen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).
Fortführungsvermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören hauptsächlich Teilungsvermessungen an Grundstücken (Flurstücken), aber auch z. B. Gebäudeeinmessungen des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an. |
Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.
Zuständige Einrichtung
Vermessung
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Manuel Völlmecke: Sachgebietsleiter
Tel: +49 201 88-62310
E-Mail: manuel.voellmecke@amt62.essen.de
Tel: +49 201 88-62310
E-Mail: manuel.voellmecke@amt62.essen.de