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 Widmung einer Straße

Durchführung von straßenrechtlichen Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. (StrWG NRW)

Eine Straße, ein Platz oder ein Weg erhält durch die Widmung den Status einer öffentlichen Straße und wird somit für den Gemeingebrauch freigegeben.

Bei einer Einziehung ist es umgekehrt. Hier verliert die gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Bei einer Teileinziehung handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird.

Im sogenannten Wegeatlas werden die straßenrechtlichen Verhältnisse der Verkehrsflächen im Essener Stadtgebiet dargestellt.

Rechtsgrundlagen

§§ 6, 7, 14 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. (StrWG NRW)