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 Existenzgründung

Gründung beziehungsweise Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Förderung einer Existenzgründung durch zum Beispiel Einstiegsgeld oder / und mit Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern, einer Beratung, der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler im JobCenter Essen.

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.

Rechtsgrundlagen

Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)

Fristen

Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

JobCenter Nord
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236
45326 Essen
E-Mail: nord@jobcenter.essen.de