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 Negativbescheinigung

Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besessen wird. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung (zum Beispiel zur Vorlage bei einer ausländischen Botschaft) ausgestellt.

Darin wird bescheinigt, dass am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht und bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gestellt wurde.

Rechtsgrundlagen

§ 30 StAG

Voraussetzungen

  • Derjenige, der die Negativbescheinigung beantragt, darf nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Darüber hinaus darf zum Ausstellungszeitpunkt der Bescheinigung auch kein Antrag auf Einbürgerung gestellt worden sei

Unterlagen

Vorlage eines gültigen Nationalpasses.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Negativbescheinigung beträgt 25,00 Euro.

Zahlungsweisen

  • EC-Karte

Verfahrensablauf

Nach Vorlage eines gültigen Nationalpasses zum Nachweis der Identität wird die Bescheinigung ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Hinweise und Besonderheiten

Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.

Zuständige Einrichtung

Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Cathostraße 5
45356 Essen
E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de