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Vergabe von Abfallerzeugernummern
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder Bauherr im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle zu entsorgen haben, benötigen Sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Erzeugernummer ist eine Kennnummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen (elektronisch) nachweisen zu können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nebenstehende Antragsformular und übersenden Sie dieses ausschließlich an die E-Mail Adresse erzeugernummer@essen.de.
Antragsberechtigt sind Abfallerzeuger oder durch sie bevollmächtigte Dritte. Die Vorlage einer Vollmacht ist aus Datenschutzgründen erforderlich.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde vergibt Erzeugernummern hinsichtlich der erforderlichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die im Stadtgebiet Essen angefallen sind.
Rechtsgrundlagen
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Unterlagen
- Antragsformular
- Vollmacht (wenn die Erzeugernummer für einen Dritten beantragt wird)
Zahlungsweisen
- SEPA-Überweisung
Zuständige Einrichtung
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
E-Mail: uawb@umweltamt.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49201 88-59588
E-Mail: erzeugernummer@essen.de