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Meldung eines positiven Coronatests
Gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Gesundheitsamt verpflichtet, bei einer meldepflichtigen Krankheit wie COVID-19 oder dem Nachweis eines Krankheitserregers wie SARS-CoV-2 Ermittlungen aufzunehmen. Um dem Gesundheitsamt relevante Informationen für die Ermittlung zukommen zu lassen, können Bürger*innen dieses Formular nutzen. Es informiert sie zudem über die für sie persönlich geltenden Bestimmungen und Verpflichtungen, sollten aus gültigen Coronaverordnungen des Landes NRW bestimmte Regelungen und Verpflichtungen, insbesondere zu Isolation und Quarantäne, hervorgehen.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Weitere Informationen
Mehr zu den aktuell geltenden Regelungen zu Isolation und Quarantäne finden Sie unter www.essen.de/coronavirus_quarantäne.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29
45127 Essen