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Hier können Sie den Unfallfragebogen ausfüllen, wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bekommen.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht gemäß § 116 SGB X auf die Leistungsträger über, soweit diese auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen erbracht haben oder erbringen. Der Übergang des Schadensersatzanspruchs erfolgt nur in Höhe der geleisteten Sozialleistungen.

Falls Ihnen oder einer mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person daher Leistungen als Folge einer Schädigung durch Dritte zustehen, muss das Jobcenter Ihre Schadensersatzansprüche gegen Ihren Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung verfolgen. Im Falle des Übergangs des Schadensersatzanspruches sind Ihnen Erklärungen oder Handlungen, die den Anspruch des Jobcenters kürzen könnten, untersagt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen daher möglichst umfassend und wahrheitsgemäß.

Die Mitarbeiter*innen des Jobcenters sind Ihnen in Zweifelsfragen beim Ausfüllen dieser Anlage gerne behilflich.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Der von Ihnen ausgefüllte Unfallfragebogen wird dem zuständigen Team zur Sichtung und Bearbeitung zugeleitet.