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Die Tageszulassung ist nur für die Dauer eines Kalendertages gültig und richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.


Fabrikneue Kraftfahrzeuge müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn Sie in Essen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Gleiches gilt für Firmen etc. mit Sitz in Essen.

Die Tageszulassung ist nur für die Dauer eines Kalendertages gültig und richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungsdokumente für das Fahrzeug. Die Außerbetriebsetzung wird sofort in die Dokumente eingetragen und am gleichen Tag verarbeitet. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.

Sie erhalten außerdem einen vorläufigen Zulassungsnachweis, welcher für diesen Tag gültig ist.

Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten und Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung (Tagesende) in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar am Fahrzeug auszulegen.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Tageszulassung kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.

 

Die Tageszulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Tageszulassung Ihres Fahrzeuges sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (ab dem 01.01.2018)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (Kreditkarte oder Paypal)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Tageszulassung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.

Alternativ ist die Tageszulassung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.



  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Soweit noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) vom Hersteller erstellt wurde, ist von diesem oder dem Händler ein schriftlicher Nachweis mit dem Inhalt vorzulegen, dass noch keine ZB II ausgestellt wurde und es sich um ein Neufahrzeug handelt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
    Datenbestätigung vom Hersteller
    Gutachten gemäß § 13 EG-FGV oder gemäß § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf natürliche Personen mit Gewerbe:

  • Einzelfirmen
    Gewerbeanmeldung
  • eingetragener Kaufmann e.K.
    Auszug aus dem Handelsregister A,
    Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten zugelassen.
  • Freiberufler
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

    Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den in §18 EstG aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
    Sollten Sie eine andere Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.

    Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz:

    1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
    2. Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
    3. Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
    4. Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
  • Land-/Forstwirte
    Bestätigung der Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Ausübung der Tätigkeit.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf juristische Personen:

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Satzung und ggf. Geschäftsordnung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
    Gründungsurkunde, Satzung oder Nachweis über die staatliche Anerkennung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Stiftungen
    Satzung oder ggf. Bestätigung der Stiftungsleitung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • eingetragene Vereine
    Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Vereinsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • eingetragene Genossenschaften
    Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Genossenschaftsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • AG, SE, KGaA, GmbH, gGmbH
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf eine Vereinigung:
Vereinigungen können nicht eigenständig handeln, da sie keine natürliche oder juristische Person sind. Sie benötigen stets eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft, die im Rechtsverkehr für Sie auftritt. Daher erfolgt die Zulassung als rechtsfähige Vereinigung nur unter Angabe einer Vertretung.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat die unten aufgeführten Rechtsformen als Vereinigungen bestimmt, diese können der Anlage 6 entnommen werden.

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
    Gesellschaftervertrag oder eine Gewerbeanmeldung, Zusatz-Vollmacht GbR mit Unterschriften aller Gesellschafter*innen,
    Ausweis im Originalen des vertretenden Gesellschafters, Ausweiskopie aller weiteren Gesellschafter*innen

    Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • OHG und Unterformen wie & Co. OHG / KG und Unterformen wie & Co. KG
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung,
    + bei natürlichen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in eine Ausweiskopie,
    + bei juristischen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in auch deren Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie

    Vollmacht mit Unterschrift des Vorstandes oder einer für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person, Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Original Ausweis der bevollmächtigten Person

Ausländische Neufahrzeuge
Bitte beachten Sie bei ausländischen Neufahrzeugen zusätzlich folgende Punkte:

  • Soweit noch keine Fahrzeugdokumente in Deutschland beantragt oder ausgehändigt wurden, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis vom Händler oder Hersteller vorzulegen
  • Zum Nachweis der Versteuerung des Fahrzeugs können Sie die Rechnung vorlegen
  • Es sind alle bereits im Ausland erstellten Fahrzeugdokumente vorzulegen

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ 45,90 EUR Es fallen Standartgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 45,90 Euro an.
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ 14,90 EUR Für die internetbasierte Zulassung betragen die Gebühren 14,90 Euro zzgl. der Versandgebühren.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.