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Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren


Wichtig:

Die Stadt Essen setzt die elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren konsequent um. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie – sofern Sie über ein gesichertes Postfach (beA) verfügen – Akten ausschließlich elektronisch ausleihen können. Die elektronische Aktenausleihe ist gebührenfrei.

Die Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren digital oder postalisch ist ausschließlich für Anwälte zulässig. Aktuell können nur diese beantwortet werden.


§107 Abs. 5 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)


Für die digitale Übersendung einer Ordnungswidrigkeitsakte wird ein Besonderes Behördenpostfach ("beBPo-Postfach") benötigt.


Die digitale Überlassung der Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kostenlos. Für eine postalische Zusendung der Akte müssen Gebühren in Höhe von 12,-- EUR erhoben werden.


Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 88-32003
E-Mail: ordnungsamt@essen.de