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Pflegewohngeld

Neben der Sozialhilfe können Sie auch Pflegewohngeld zur Unterstützung bei der Zahlung der Heimkosten beantragen 


Das Pflegewohngeld soll bedürftige Personen bei der Zahlung der Investitionskosten unterstützen - die Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung können durch die Sozialhilfe ausgeglichen werden.

Da hier von Einrichtung zu Einrichtung Unterschiede bestehen, fallen auch die Investitionskosten je nach Pflegeeinrichtung oft unterschiedlich aus.

Bei Fragen zum Pflegewohngeld beraten Sie unsere Sachbearbeiter.


Ein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht für Sie, wenn die folgenden Voraussetzungen allesamt erfüllt sind:

• Sie vor Heimaufnahme in NRW gewohnt haben oder zum Zwecke der Familienzusammenführung nach NRW in eine Pflegeeinrichtung umgezogen sind.

• Sie mindestens im Pflegegrad 1 eingestuft wurden.

• Ihr Gesamteinkommen- und Vermögen nicht ausreicht, um die Investitionskosten im Heim zu finanzieren. Hierbei gewährt Ihnen der Gesetzgeber einen Freibetrag von

  • 50,00 € auf Ihre monatlichen Einkünfte und
  • 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 15.000 € (Ehepartner)

auf Ihr Vermögen.

• Die Investitionskosten Ihrer Einrichtung vom Sozialträger anerkannt worden sind. Informationen hierzu erhalten Sie in der Verwaltung Ihrer Einrichtung.

• Sie keinen Anspruch auf Kriegsopferfürsorge haben und auch nicht beihilfeberechtigt sind. Ansonsten wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland bzw. an Ihre Beihilfestelle.


Um Pflegewohngeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.

Eine Bewilligung ist 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung möglich.

Trotzdem bitten wir, den Antrag vor oder spätestens mit Einzug in die Pflegeeinrichtung zu stellen.

Einen Antrag auf Pflegewohngeld stellen Sie bitte beim Amt für Soziales und Wohnen.

Sollten Sie aus einer anderen Stadt in NRW zugezogen sein, so stellen Sie bitte dort den Antrag auf Pflegewohngeld.


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Merkblatt Pflegewohngeld
Zuständige Einrichtung
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53
45138 Essen
Tel: +49 201 88-50555
E-Mail: sozialamt@essen.de