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Darlehen für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen und in bestimmten akuten Notsituationen ein Darlehen benötigen, wenn

  • der eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufgebracht und
  • auch nicht aufgeschoben werden kann (unabweisbarer Bedarf).

Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für Ihre alltäglichen Bedürfnisse brauchen, als der Regelbedarf für Ihren individuellen Fall vorsieht, und Sie diese Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können, gewährt Ihnen das Jobcenter für den unabweisbaren Bedarf auf Antrag ein zinsloses Darlehen.

Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben,

  • wenn er nicht aufgeschoben werden kann und daher ein Darlehen zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist und
  • nicht erwartet werden kann, dass Sie diesen Bedarf mit den nächsten Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs ausgleichen können.


Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999