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Die Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument, das für schulische Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz verwendet wird. Sie ermöglicht es Schüler*innen, die aus Drittstaaten stammen und nicht über ein eigenes Reisedokument verfügen, an schulischen Ausflügen wie Klassenfahrten oder Sprachreisen teilzunehmen, ohne dass ihre Herkunft ein Hindernis darstellt.


Schülersammelliste

Die Schülersammelliste ist ein offizielles Reisedokument, das von deutschen Schulen bei der Organisation von schulischen Reisen, insbesondere Klassenfahrten, Abschlussfahrten oder Sprachreisen innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz, verwendet wird. Sie ermöglicht es Schüler*innen aus Drittstaaten (also Nicht-EU-Ländern), die nicht im Besitz eines eigenen gültigen Reisedokuments sind oder deren Visum für die gesamte Reise nicht ausreicht, trotzdem problemlos an der Reise teilzunehmen.

Die Schülersammelliste enthält eine Auflistung der teilnehmenden Schüler*innen, die durch ihre Schule für die Reise angemeldet sind. Sie wird von der zuständigen Schulbehörde ausgestellt und muss in der Regel bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.

Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Die Liste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- ober berufsbildender Schule ausgestellt und nur an eine Lehrkraft oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Wichtige Funktionen und Vorteile:

  1. Vermeidung von Ausgrenzung: Sie sorgt dafür, dass alle Schüler*innen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, an schulischen Reisen innerhalb der EU und in die Schweiz teilnehmen können.
  2. Einheitliches Reisedokument: Statt dass jeder Schüler*in einzeln ein Visum oder spezielle Reiseunterlagen beantragen muss, dient die Schülersammelliste als gemeinsames Reisedokument.
  3. Einfache Abwicklung: Für Drittstaatsangehörige entfällt dadurch der oft aufwendige Prozess der Visumserlangung für die jeweilige Reise.

Die Schülersammelliste ist somit ein praktisches Mittel, um sicherzustellen, dass schulische Reisen nicht durch bürokratische Hürden beeinträchtigt werden und alle Schüler*innen die Möglichkeit zur Teilnahme haben.

Die Liste muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden, die Schule (Name und Anschrift), die begleitenden Lehrkraft, Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise, sowie alle an der Reise teilnehmenden Schüler*innen aufführen (einschließlich der deutschen Schüler*innen) enthalten.

Die Schulleitung oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise.

Anschließend wird die Liste der Ausländerbehörde vorgelegt. Hierbei müssen alle Schüler*innen, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Passes oder Passersatz mitnehmen können (weil sie zum Beispiel im Pass eines Elternteils eingetragen sind), persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.

Die Ausländerbehörde der Stadt Essen berät Sie gerne zu diesem Thema und leistet Hilfestellung bei der Beantragung.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Schülersammelliste kann nur von Schulen für schulische Gruppenreisen beantragt werden.
  • Sie gilt ausschließlich für Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und in die Schweiz.
  • In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente, wie z.B. Schülerausweise, notwendig sein, um die Identität der Schüler*innen zu bestätigen.

Zuständige Einrichtung
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
Schederhofstr. 45
45145 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de