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Wer ein Kind/Jugendlichen als Pflegeperson bei sich aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Jugendamtes.


Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.



Zuständige Einrichtung
Amtsvormundschaften, -pflegschaften ,Beistandschaften, Unterhaltsberatung
Kopstadtplatz 12
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51235
Fax: +49 201 8851233