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Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge


Am 01.03.2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge, die so genannte Kennzeichnungsverordnung, in Kraft.

Diese Verordnung regelt die Zuteilung von verschiedenfarbigen Plaketten an Kraftfahrzeuge entsprechend ihres Schadstoffausstoßes. Somit hängt die Zuteilung der entsprechenden Plakette von der Einstufung des Fahrzeuges in eine bestimmte Emissionsklasse ab, die im Fahrzeugdokument ablesbar ist.

Innerhalb der Umweltzonen darf dann nur noch fahren, wer eine entsprechende Plakette an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeuges sichtbar angebracht hat. Bei der genauen Einstufung, ob das Fahrzeug eine grüne, gelbe, rote oder aber auch keine Plakette bekommt, helfen die Zulassungsbehörde, die technischen Prüfstellen von zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder auch alle zur Durchführung einer Abgasuntersuchung anerkannten Stellen.

Informationen über die Umweltzonen finden Sie auf den Seiten der Umweltbehörde, die Sie über den nebenstehenden Link erreichen.

Unabhängig davon ist die Zulassungsbehörde selbstverständlich auf interessierte Bürger vorbereitet. Sie hält sowohl Plaketten in den entsprechenden Farben zum Ausgabepreis von 5,-- Euro bereit und steht den Bürgern vor Ort gerne mit Informationen und Antworten auf Fragen hilfreich zur Seite.

 


- Zulassungsbescheinigung Teil II , der Fahrzeugbrief,

- gültiger Personalausweis / Reisepass des Halters,

- bei Firmen der Handelsregisterauszug/die Gewerbeanmeldung, aus dem/der die unterschriftsberechtigte Person hervorgeht, sowie deren Personalausweis oder Reisepass in Kopie

- Prüfberichtes über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung fällig war / durchgeführt wurde


5 €


Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de