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Wenn Sie ein erworbenes Kraftfahrzeug, welches bereits zuvor für den Straßenverkehr zugelassen war, auf sich zulassen wollen, dann ist dies eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges.

Umschreibungen innerhalb von Essen erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld bereits in Essen zugelassen war.

Umschreibungen von außerhalb erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein Fahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld außerhalb von Essen zugelassen war oder Sie mit ihrem Bestandsfahrzeug nach Essen zugezogen sind.

Die Umschreibung von Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Internetbasierte Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2015)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2018)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen sind Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ausgestellt ab dem 01.01.2015) erforderlich, wenn ein Wechsel der Kennzeichenkombination gewünscht ist
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenkombination weiterverwendet wird, ist das Freilegen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten nicht erforderlich
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bankverbidnung für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Umschreibung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.

 

Alternativ ist die Umschreibung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.

Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird.

Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren.

Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Kennzeichenschilder
    Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Liegt kein Wechsel bei dem Halter, dem Fahrzeug und der Kennzeichenkombination vor, ist die Vorlage einer neuen eVB-Nummer nicht notwendig, jedoch möglich.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ zwischen 23,60 und 27,10 EUR Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache zwischen 23,60 Euro und 27,10 Euro an.
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ zwischen 9,90 und 12,40 EUR Für die internetbasierte Zulassung betragen die Gebühren zwischen 9,90 Euro und 12,40 Euro zzgl. der Versandgebühren.
Zuteilung eines Wunschkennzeichens $kosten.typ zwischen 10,20 und 12,80 EUR Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet zusätzlich 10,20 Euro. Sie können ein Wunschkennzeichen auch vorab online reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.


Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. Erteilt der Antragsteller dieses nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der*die Antragsteller*in nicht persönlich vor, ist dem*der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kfz-Steuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.