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Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe.

Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.


Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.

Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.



So können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen:

Ausführliche Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit finden Sie hier:

Online-Dienstleistungen 

Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.

Der neue NRW-einheitliche Online-Dienst „Elterngeld“ ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.

Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (www.id.bund.de/de).

Informations-Broschüren finden Sie hier:


Zuständige Einrichtungen
Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen
Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Tel: +49 201 88-50583
Fax: +49 201 88-50510
E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de
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