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Die Futtermittelsicherheit ist ein Glied der gesamten Kette der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. An die Futtermittelhygiene sollen grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an die Lebensmittelhygiene.


Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen sind einwandfreie Futtermittel. Wir überwachen, gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Mischen von Futtermitteln, Lagerung).

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer beim Veterinäramt registrieren lassen. Der Einsatz von Futtermitteln beim Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren wird vom Veterinäramt überwacht. Durch die Futtermittelüberwachung in den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und geprüft. Es werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen, die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden.



Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de