Hilfen zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit seelischer Erkrankung (ambulant betreutes Wohnen)
Wenn Menschen durch psychische inklusive Suchterkrankungen erhebliche Einschränkungen in ihrer Alltagsbewältigung haben, können sie Hilfen zum selbständigen Wohnen beantragen. Diese Hilfen werden auch "Hilfen zum ambulant betreuten Wohnen" oder kurz "BeWo" genannt.
Wer leistet Was?
Die Dienste, die diese Hilfen anbieten, setzen Fachleute, wie zum Beispiel Sozialarbeiter*innen, Krankenschwestern und Sozialpädagogen ein. Diese Fachleute besuchen die erkrankten Menschen je nach Hilfebedarf regelmäßig, das heißt ein- bis mehrmals in der Woche und helfen den Betroffenen in ihren Wohnungen / Wohngemeinschaften bei der Bewältigung des Alltags. Dazu gehören Hilfen beim selbstständigen Wohnen und Leben, bei der Ernährung und persönlichen Hygiene, bei Konflikten mit Bezugspersonen oder Vermietern sowie Unterstützung bei Behörden- oder Arztbesuchen.
Ziel der Hilfen ist, dem betroffenen Menschen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in eigener Wohnung und beim Leben in der Gemeinschaft (wieder) zu ermöglichen.
Das Hilfeplan-Verfahren
Mit einem Hilfeplanformular (IHP 3.2) wird von dem erkrankten Menschen zusammen mit einer Fachkraft der persönliche Hilfebedarf aufgenommen. Diese Fachkräfte können Mitarbeitende der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), eines Sozial Psychiatrischen Zentrums (SPZ), eines Krankenhaussozialdienstes, eines BeWo Dienstes oder der gesetzliche Betreuer sein.
Der so erstellte Antrag auf Kostenübernahme für die Hilfe zum selbständigen Wohnen wird entweder direkt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder über das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen gestellt.
Ein*e Mediziner*in bestätigt zuvor das Vorliegen einer (drohenden) wesentlichen Behinderung.
Falls eine Kostenerstattung durch den LVR bewilligt ist, muss der Betroffene einen ortsansässigen und vom LVR zugelassenen Träger beauftragen. Diese sind in der unten stehenden Liste aufgeführt.
Essener Qualitätsstandards für das ambulant betreute Wohnen
Die Essener Qualitätsstandards wurden auf der Grundlage einer Arbeitshilfe der Universität Siegen von allen Essener Fachleuten des gemeindepsychiatrischen Verbundes, des Suchtkrankenhilfesystems und unter Beteiligung der Stadt Essen gemeinsam entwickelt.
In den Gremien der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft der AG PlaKo (Arbeitsgemeinschaft für die Planung und Koordinierung psychosozialer Einrichtungen in Essen) wurden sie aktuell überarbeitet, befürwortet und verabschiedet. Mit der Unterzeichnung der Essener Qualitätsstandards haben die Anbieter erklärt, dass sie diese "Standards" in der Versorgung psychisch kranker inkl. suchtkranker Menschen freiwillig und selbstverpflichtend anerkennen und sie zusätzlich zu den Standards des Kostenträgers LVR einhalten wollen.
Wahrung von Klienteninteressen / Beschwerdemanagement
Schnell informiert:
Ihre Ansprechpartner beim LVR:
Dienste finden:
- Downloads
- Freiwillige Selbstverpflichtung zu den Essener Qualitätsstandards
- Individueller Hilfeplan 3.2
- Der IHP 3.1 für Migrantinnen und Migranten
- Handbuch zum Individuellen Hilfeplan 3
- Zuständige Einrichtung
-
- Gesundheitsamt
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53999