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Die Stadt Essen hat die Möglichkeit Eigentümer*innen bei der Verbesserung des Lärmschutzes an ihrem Gebäude entlang der Gladbecker Straße zu unterstützen. Die Förderung erfolgt mit Hilfe des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“.


Das Lärmschutzfensterprogramm bietet eine wertvolle Chance, die Lärmbelastung in den Wohnungen zu reduzieren und so den Wohnkomfort zu steigern. Störende Außengeräusche, welche insbesonders durch Fenster in Wohnungen eindringen, werden durch den Einbau von Schallschutzfenstern, schalldämmenden Rollladenkästen und schalldämmenden Lüftern signifikant gemindert. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner*innen bei, sondern steigert auch den Wert der Immobilie und die Vermietbarkeit. Durch den Einbau können Sie den Geräuschpegel in den Wohnungen effektiv senken und tragen so zur Verbesserung der Wohnverhältnisse bei.

Gefördert wird der Einbau von

  • schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen,
  • schallgedämmten Rollladenkästen in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen und
  • schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen,

sofern sie direkt an die Gladbecker Straße angrenzen und sich im Bereich der Hausnummern 220-313 befinden.

 Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 35 % der als zuwendungsfähig anerkannten Materialkosten.


Im Jahr 2011 wurde das Stadtteilprojekt "Altenessen-Süd/Nordviertel" ins Leben gerufen und durch das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" mit Städtebaufördermitteln unterstützt. Die Fortschreibung erfolgte im Jahr 2018 und läuft seitdem unter dem Titel "Stadtteilprojekt NORD" (Altenessen-Süd/Nordviertel). Im Jahr 2020 wurde das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in das neue Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" überführt. Das Stadtteilprojekt legte den Grundstein für zukünftige Entwicklungen und Verbesserungen in der Umgebung.

In den Jahren 2015 bis 2016 wurde als Teil des Stadtteilprojektes "Altenessen-Süd/Nordviertel" der städtebauliche Rahmenplan für die Gladbecker Straße entwickelt.

Auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans für die Gladbecker Straße beschloss der Rat der Stadt Essen am 28. August 2024 das Lärmschutzfensterprogramm (LSFP) entlang der Gladbecker Straße zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Hövelstraße, um Zuwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden zu ermöglichen. Mit Fördermitteln von 134.400,- Euro aus dem Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" und einem Eigenanteil der Stadt Essen von 33.600,- Euro werden Investitionen der Eigentümer*innen in passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert, um so den Lärmpegel durch den Einbau von schalldämmenden Fenstern, Türen und Lüftungsanlagen zu reduzieren.


Eine Fördermöglichkeit besteht, wenn

  • das Haus an der Gladbecker Straße, im Bereich der Hausnummern 220-313 liegt,
  • die Fenster zur Gladbecker Straße hin ausgerichtet sind,
  • die Räumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden (Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmer und Küchen),
  • die bestehenden Fenster eine geringere Schallschutzklasse als Klasse 4 bei Wohnräumen und als Klasse 5 bei Schlafräumen aufweisen und älter als 10 Jahre sind,
  • die einzubauenden Lärmschutzfenster bzw. –türen einschließlich ihrer Rahmen und Rollladenkästen bei Wohnzimmern und Küchen mindestens die Schallschutzklasse 4 und bei Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern mindestens die Schallschutzklasse 5 aufweisen,
  • die eingebauten Fenster eine höhere Schallschutzstufe aufweisen als die vorherigen Fenster,
  • durch den Austausch der vorhandenen Fenster und die Dämmung der Rollladenkästen eine Verbesserung der Schallschutzklasse erreicht wird und
  • die Maßnahmen zum passiven Lärmschutz von einem Fachbetrieb (Eintrag in die Handwerksrolle) durchzuführt wird.

Es besteht keine Fördermöglichkeit, wenn

  • Räume keine Wohnräume darstellen (wie zum Beispiel: Bäder, Toiletten, Flure, Treppenhäuser sowie Büro- oder Geschäftsräume und Gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume) oder
  • umweltschädliche Produkte, wie z. B. Schallschutzfenster bzw. –türen mit dem hoch klimawirksamen Schwefelhexafluorid (SF6), eingebaut werden oder
  • zusätzliche Fensteröffnungen eingerichtet oder bestehende Fenster und Fenstertüren vergrößert werden sollen oder
  • die Maßnahmen vor Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt wurde (als Beginn einer Maßnahme ist auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs-, Liefervertrages oder eine Warenbestellung zu werten) oder
  • für dieselbe Maßnahme bereits Mittel aus öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden oder
  • innerhalb der letzten 20 Jahre bereits Fördermittel aus Programmen des Bundes oder des Landes (z.B. im Rahmen der Lärmvorsorge oder Lärmsanierung) oder vergleichbare Fördermittel in Anspruch genommen wurden oder
  • das Gebäude erhebliche Missstände oder Mängel (im Sinne von § 177 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch) aufweist oder
  • das Gebäude aus sonstigen Gründen zum baldigen Abbruch bestimmt ist oder
  • der Einbau nicht durch einen Fachbetrieb (Eintrag in die Handwerksrolle) erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass soweit die Zuwendungen für nicht preisgebundenen Wohnraum bewilligt werden, ist eine Mieterhöhung nur im Rahmen der §§ 558 und 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches - abzüglich der Zuwendungen für die Lärmschutzmaßnahmen - zulässig.

Für preisgebundenen Wohnraum richten sich die preisrechtlich zulässigen Mieterhöhungen nach den Vorschriften des Wohnbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung (in der jeweils gültigen Fassung).


Antragsformular für das Lärmschutzfensterprogramm + Kostenvoranschlag einer Fachfirma (inklusive Eintrag in die Handwerksrolle)


Anträge auf Förderung sind spätestens bis zum 31. Oktober 2027 zu stellen; später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.


keine


  • Entscheidung zur Verbesserung durch Einbau von passivem Lärmschutz
  • Information und Beratung durch das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement
  • Kostenvoranschlag eines bei der Handwerksrolle eingetragenen Handwerkbetriebes einholen
  • Förderantrag, Kostenvoranschlag und Eintrag in die Handwerksrolle der Handwerksfirma beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement einreichen
  • Prüfung des Antrages und Ausstellung des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Essen
  • Beauftragung und Durchführung der Maßnahme sowie Bezahlung des Handwerkbetriebes
  • Einreichung der:
    • Schlussrechnung und des Überweisungsnachweises bei der Stadt Essen
    • Bestätigung der Handwerksfirma, über den ordnungsgemäßen Einbau, sowie der Verbesserung der Schallschutzklasse
  • Auszahlung des Zuschusses