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Haben Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) können Sie eine Wiederzulassung hierfür beantragen. Eine Wiederzulassung ist nur auf denselben Halter und dasselbe Fahrzeug möglich.


Die Wiederzulassung von Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Internetbasierte Wiederzulassung (i-Kfz)

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss aktuell außer Betrieb gesetzt sein
  • Der Antragsteller muss der letzte Halter des Fahrzeugs sein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Gültige Fahrzeugbezogene Reservierung der Kennzeichen im Zuge der Außerbetriebsetzung
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Wiederzulassung finden sie rechts unter der Rubrik Onlinedienstleistungen.

Alternativ ist die Wiederzulassung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.

Im Rahmen der im Vorfeld beantragten Außerbetriebsetzung können Sie Ihre Kennzeichen zur späteren Wiederzulassung fahrzeugbezogen für 12 Monate reservieren lassen.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Wiederzulassung kann sowohl persönlich als auch durch Bevollmächtigung beantragt werden.

Auf eine Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann unter Beibehaltung der Kennzeichenkombination und bei bereits vorhandenen Zulassungsbescheinigungen verzichtet werden.

Ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich beachten Sie bitte folgendes:

Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Wiederzulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass  die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 5, 45276 Essen, übersendet wird.

Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht in Borbeck vereinbaren.



  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)- berücksichtigen Sie hierzu die oben stehenden Anmerkungen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Kennzeichenschilder
  • Wunschkennzeichen
    Wenn Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen reserviert haben, legen Sie bitte die schriftliche Bestätigung hierüber vor.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ 23,00 EUR Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 23,00 Euro an.
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ 10,60 EUR Für die internetbasierte Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 10,60 Euro zzgl. der Versandgebühren an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.

Bei der Zuteilung einer neuen Kennzeichenkombination fallen zusätzlich Kosten für neue Kennzeichenschilder an.