BIS: Suche und Detail

Die Zulassungsbehörde der Stadt Essen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Einige davon stehen als Online-Dienste zur Verfügung und können damit, unter bestimmten Voraussetzungen, rund um die Uhr und von zu Hause oder unterwegs genutzt werden. 


Aktueller Hinweis

Am 1. September 2023 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten – und damit Stufe 4 des Projekts "i-Kfz" des Bundesverkehrsministeriums, dessen Umsetzung bereits seit einigen Jahren läuft. Ziel dieser Digitalisierungsmaßnahme ist es, die Fahrzeugzulassung für die Bürger*innen, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung einfacher und effizienter zu gestalten.

Aufgrund der zu implementierenden Änderungen, die umfassende Abstimmungen zwischen dem Verfahrensanbieter, dem KBA, dem Portalanbieter und den Zulassungsbehörden in ganz Deutschland bedürfen, kann es gerade in der Einführungsphase zu unvorhersehbaren aber temporären technischen Einschränkungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zur Pressemeldung

 

Online-Dienste

Folgende Online-Dienste werden angeboten:

  • Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
  • Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
  • Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
  • Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
  • Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Zufallskennzeichen reservieren
  • Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage

Die jeweiligen Dienstleistungen finden Sie rechts unter Onlinedienstleistungen. 

 

Andere Dienstleistungen

Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen: 

  • Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
  • Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen
  • Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
  • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
  • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
  • Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
  • Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
  • Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
  • Fahrzeughalterauskunft

Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.


Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen beziehungsweise vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung. 


Die Kosten können je nach Dienstleistung variieren. Auf den jeweiligen Detailseiten zu den Dienstleistungen sind genauere Angaben zu finden. 


Zuständige Einrichtungen
Kfz-Zulassung
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33999
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse