BIS: Suche und Detail

Hier können Sie den Weiterbewilligungsantrag (Folgeantrag) auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.

Der Weiterbewilligungsantrag ist 4 Wochen vorher für die Zeit nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts zu stellen.

Es wird nach Änderungen zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen gefragt, die seit der letzten Antragstellung eingetreten sind und dem JobCenter Essen noch nicht mitgeteilt wurden.


Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit (Einkommen und / oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)

Unterlagen

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung (bei einem Umzug)
  • Arbeitgeberbescheinigung / Verdienstabrechnung
  • Meldebescheinigung von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Verpflichtungserklärung
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege
  • Quittungen
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Hinweise und Besonderheiten

Der Antrag auf Weiterbewilligung kann nur gestellt werden, wenn bereits ein Antrag auf Bürgergeld (Hauptantrag) gestellt worden ist.

Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter den aufgeführten Links.

Sie werden im Ausfüllprozess die Möglichkeit haben die Funktion für die Zwischenspeicherung in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie beim Ausfüllprozess des Antrags ggf. auch weitere Anlagen ausfüllen müssen. Dies ist abhängig von Ihrer derzeitigen Situation. Der Assistent wird Sie durch den Prozess begleiten.


Verfahrensablauf

Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld  bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Bürgergeld - Antrag und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.

Online­dienstleistungen

Um Online­dienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

zur Anmeldung
Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)

Der Weiterbewilligungsantrag ist 4 Wochen vorher für die Zeit nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts zu stellen.

Es wird nach Änderungen zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen gefragt, die seit der letzten Antragstellung eingetreten sind und dem JobCenter Essen noch nicht mitgeteilt wurden.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung (bei einem Umzug)
  • Arbeitgeberbescheinigung / Verdienstabrechnung
  • Meldebescheinigung von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Verpflichtungserklärung
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege
  • Quittungen
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.

Bürgergeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, SGB II, Antrag auf Leistungen, Weiterbewilligung, Folgeantrag, WBA https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2026571/show
JobCenter Essen
Ruhrallee 175 45136 Essen
Telefon +49 201 88-56999
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236 45326 Essen
Telefon +49 201 88-57988
Fax +49 201 8856305
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57981
Fax +49 201 8856405
JobCenter Nord-West
Germaniastr. 253 45355 Essen
Telefon +49 201 88-56999
Fax +49 201 8856505
JobCenter West
Altendorfer Str. 97 - 101 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57980
Fax +49 201 8856905
JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
Fax +49 201 8856105
JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57983
Fax +49 201 8856205
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055