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Wenn Sie nach einem Bewilligungszeitraum weiter hilfebedürftig sind, können Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung des Grundsicherungsgeldes stellen (kurz "WBA"). Es gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Erstantrag. Die Informationen auf dieser Seite führen sie Schritt für Schritt durch den Antrag.


Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zeitweilig aber nicht aus eigenem Einkommen oder mittels anderer Leistungen bestreiten kann. Zuständig für die Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen sind die JobCenter.

Den Weiterbewilligungsantrag (WBA) könnten Sie auf dieser Seite bequem online ausfüllen.


Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zeitweilig aber nicht aus eigenem Einkommen oder mittels anderer Leistungen bestreiten kann. Zuständig für die Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen sind die JobCenter.

Den Weiterbewilligungsantrag (WBA) könnten Sie auf dieser Seite bequem online ausfüllen.



Um die Leistungen zum erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lebensalter: zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
  • Aufenthaltsort: Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
  • Hilfebedürftigkeit: Einkommen oder Vermögen oder andere vorrangige Leistungen sind nicht vorhanden oder reichen in ihrer Höhe nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Bitte nutzen Sie noch die weiteren Online-Formulare:

Je nach Lebenslage werden weitere Angaben oder Nachweise (z.B. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag etc.) benötigt.


Stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig – das heißt etwa vier Wochen vor Ablauf Ihres alten Bewilligungszeitraums. Auch der „WBA“ gilt erst mit dem Monat der Antragsstellung. Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung werden nicht gezahlt.


Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen ein. Denken Sie daran, alle notwendigen Unterlagen einzureichen und dem JobCenter Änderungen Ihrer Lebenssituation zeitnah mitzuteilen.


Einen Antrag auf Weiterbewilligung kann nur stellen, wem zuvor ein Haupt-/Erstantrag bewilligt wurde.

Um den Antrag online auszufüllen und abzugeben, ist eine BundID“ mit eID erforderlich, mit der Sie sich online ausweisen können. Falls Sie über keine eID verfügen, können Sie – als zwingend notwendige Alternative - eine gut lesbare Ausweiskopie hochladen.

Wenn Sie sich digital nicht ausweisen wollen, ist die Online-Antragsstellung nicht möglich. Geben Sie Ihren Antrag dann persönlich oder auf dem Postweg ab.


Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld  bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Bürgergeld - Antrag und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Weiterbewilligungsantrag - Antrag auf Weiterbewilligung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999