Hier können Sie den Weiterbewilligungsantrag (Folgeantrag) auf Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Der Weiterbewilligungsantrag ist 4 Wochen vorher für die Zeit nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts zu stellen.
Es wird nach Änderungen zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen gefragt, die seit der letzten Antragstellung eingetreten sind und dem JobCenter Essen noch nicht mitgeteilt wurden.
Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Hilfebedürftigkeit (Einkommen und / oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung (bei einem Umzug)
- Arbeitgeberbescheinigung / Verdienstabrechnung
- Meldebescheinigung von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
- Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
- Schulbedarf
- Verpflichtungserklärung
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
- Kaufbelege
- Quittungen
- Bescheid über die Sperrzeit
- Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
- Bescheid über die Ausbildungsförderung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Der Antrag auf Weiterbewilligung kann nur gestellt werden, wenn bereits ein Antrag auf Bürgergeld (Hauptantrag) gestellt worden ist.
Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter den aufgeführten Links.
Sie werden im Ausfüllprozess die Möglichkeit haben die Funktion für die Zwischenspeicherung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie beim Ausfüllprozess des Antrags ggf. auch weitere Anlagen ausfüllen müssen. Dies ist abhängig von Ihrer derzeitigen Situation. Der Assistent wird Sie durch den Prozess begleiten.
Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Bürgergeld - Antrag und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.
- Onlinedienstleistungen
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
- Downloads
- Weiterbewilligungsantrag - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Einkommensbescheinigung
- Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
- Ausfüllhilfe für Selbstständige
- Ärztliche Bescheinigung zur Anlage MEB
- Arbeitsbescheinigung
- Ausfüllhilfe zur Arbeitsbescheinigung
- Merkblatt für den Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
- Merkblatt für Leistungsberechtigte ohne Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuständige Einrichtungen
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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