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Hier können Sie pro Person eine gesonderte Veränderungsmitteilung ausfüllen. 

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Die Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht sich auf Änderungen für den Zeitraum, für den Ihnen bereits Leistungen bewilligt wurden.

Wichtige Hinweise zum Thema Umzug:

Bitte teilen Sie Ihrem JobCenter den beabsichtigten Umzug vorab mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. Ist für den neuen Wohnort ein anderes JobCenter zuständig, sind zur Vermeidung von Nachteilen eine persönliche Vorsprache bei diesem und gegebenenfalls eine neue Antragsstellung erforderlich. Wird infolge eines Umzugs eine neue Bedarfsgemeinschaft begründet, ist für diese neue Bedarfsgemeinschaft eine gesonderte Antragstellung bei dem zuständigen JobCenter erforderlich.


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit (Einkommen und / oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)

Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen hoch:

  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung (bei einem Umzug)
  • Arbeitgeberbescheinigung / Verdienstabrechnung
  • Meldebescheinigung von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid

 

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Letzte Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
  • Schulbedarf
  • Verpflichtungserklärung
  • Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
  • Kaufbelege
  • Quittungen
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vaterschaftserkennung
  • Beschluss des Familiengerichts
  • gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Urteil / Schreiben der Versicherung
  • Ärztliches Gutachten

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Der Antrag Veränderungsmitteilung kann nur in Kombination mit einem vorher gestellten Hauptantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter den aufgeführten Links.

Sie werden im Ausfüllprozess die Möglichkeit haben die Funktion für die Zwischenspeicherung in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie beim Ausfüllprozess des Antrags ggf. auch weitere Anlagen ausfüllen müssen. Dies ist abhängig von Ihrer derzeitigen Situation. Der Assistent wird Sie durch den Prozess begleiten.


Die von Ihnen ausgefüllten Veränderungsmitteilungen werden dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann einen neuen Bescheid.