Teilen Sie es dem JobCenter Essen sofort mit, wenn sich etwas an Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation ändert. Die Information ist wichtig, um Ihre Leistungen korrekt berechnen zu können.
Teilen Sie dem JobCenter mit der „Veränderungsmitteilung –Anlage VÄM“ Entwicklungen mit, die sich bei Ihnen oder Ihrer Familie ergeben haben. Informieren Sie das JobCenter zum Beispiel, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine Arbeit, Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Geben Sie Einnahmen, Vermögen oder Leistungen von anderen Trägern an, wenn Sie sie erhalten. Melden Sie Anschriftenänderungen, eine Verheiratung oder Scheidung sowie - in Bezug auf Ihre Wohnung - Ein- oder Auszüge anderer Personen. Informieren Sie das JobCenter über eine neue Bankverbindung.
Teilen Sie dem JobCenter mit der „Veränderungsmitteilung –Anlage VÄM“ Entwicklungen mit, die sich bei Ihnen oder Ihrer Familie ergeben haben. Informieren Sie das JobCenter zum Beispiel, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine Arbeit, Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Geben Sie Einnahmen, Vermögen oder Leistungen von anderen Trägern an, wenn Sie sie erhalten. Melden Sie Anschriftenänderungen, eine Verheiratung oder Scheidung sowie - in Bezug auf Ihre Wohnung - Ein- oder Auszüge anderer Personen. Informieren Sie das JobCenter über eine neue Bankverbindung.
Um die Leistungen zum erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lebensalter: zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
- Aufenthaltsort: Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Hilfebedürftigkeit: Einkommen oder Vermögen oder andere vorrangige Leistungen sind nicht vorhanden oder reichen in ihrer Höhe nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unsere Internetseite.
Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
Die Veränderungsmitteilung wird in der Geschäftsstelle des JobCenter Standortes bearbeitet, die Sie regelmäßig betreut. Alle Geschäftsstellen finden Sie auf unserer Internetseite.
- Onlinedienstleistungen
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- Downloads
- Anlage VÄM - Veränderungsmitteilung bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999