BIS: Suche und Detail

Hier finden Sie alle Informationen, um eine Ortsabwesenheit bei Ihrem JobCenter Essen anzufragen.

Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.


Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Voraussetzungen

Die Ortsabwesenheit kann nur genehmigt werden, wenn Sie diese rechtzeitig beantragt haben.


Hinweise und Besonderheiten

Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.

Sie haben im Kalenderjahr einen Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit. Wenn Sie länger als 21 Tage ortsabwesend sind, erhalten Sie ab dem 22. Tag keine SGB II Leistungen mehr. Wenn Sie planen, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie in dem gesamten Zeitraum keinen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II.


Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie uns die Ortsabwesenheit rechtzeitig (3 Wochen vorher) schriftlich oder per Telefon mit, damit diese genehmigt werden kann. 

Online­dienstleistungen

Um Online­dienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

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Zuständige Einrichtungen
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord
JobCenter Nord-West
JobCenter West
JobCenter Mitte
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Süd II
JobCenter Süd I
JobCenter Ost
Anfrage Ortsabwesenheit JobCenter Essen

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Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Bürgergeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, SGB II, Antrag auf Leistungen, Ortsabwesenheit https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2026575/show
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Ruhrallee 175 45136 Essen
Telefon +49 201 88-56999
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
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JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
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JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
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Fax +49 201 8856205
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605