Geld, das Sie einnehmen, wird als Einkommen auf die Grundsicherungszahlung angerechnet. Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen.
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld. Zum Einkommen gehören beispielsweise
• Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
• Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
• Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
• Kapital- und Zinserträge,
• Steuererstattungen, Abfindungen,
• Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht das JobCenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld. Zum Einkommen gehören beispielsweise
• Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
• Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
• Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
• Kapital- und Zinserträge,
• Steuererstattungen, Abfindungen,
• Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht das JobCenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Anlage zum Einkommen (EK) / Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)
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- Downloads
- Anlage EK - Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren
- Einkommensbescheinigung
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Arbeitsbescheinigung
- Ausfüllhilfe zur Arbeitsbescheinigung
- Zuständige Einrichtung
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- 45136 Essen
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