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Geld, das Sie einnehmen, wird als Einkommen auf die Grundsicherungszahlung angerechnet. Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen.


Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld. Zum Einkommen gehören beispielsweise

•             Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,

•             Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,

•             Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,

•             Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,

•             Kapital- und Zinserträge,

•             Steuererstattungen, Abfindungen,

•             Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht das JobCenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.


Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld. Zum Einkommen gehören beispielsweise

•             Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,

•             Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,

•             Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,

•             Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,

•             Kapital- und Zinserträge,

•             Steuererstattungen, Abfindungen,

•             Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht das JobCenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.



Anlage zum Einkommen (EK) / Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)


Onlinedienstleistungen
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Downloads
Anlage EK - Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren
Einkommensbescheinigung
Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
Arbeitsbescheinigung
Ausfüllhilfe zur Arbeitsbescheinigung
Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999