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Hier können Sie die Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren angeben.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr JobCenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.


Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde. 


Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:

  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung

 

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Wichtig ist, dass Sie alle Einkommen mitteilen, damit ihr Anspruch richtig berechnet werden kann. Sollte es sich um schwankendes Einkommen handeln, geben Sie dies bitte unbedingt mit an.


Die von Ihnen ausgefüllte Einkommensmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid.