Hier können Sie Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit machen.
Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist ein Servicekonto.NRW mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.
Es wird zwischen einer vorläufigen und einer abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterschieden. Die vorläufige Erklärung wird im Vorfeld für den zukünftigen Bewilligungszeitraum ausgefüllt und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes festgesetzt.
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Aus Ihren Unterlagen muss zwingend ersichtlich sein, was Ihnen voraussichtlich zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen wird bzw. stand.
Die von Ihnen ausgefüllte Einkommensmitteilung für Selbstständige wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, zunächst einen vorläufigen und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen endgültigen Bewilligungsbescheid.
Dienste finden:
- Downloads
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Merkblatt Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Zusatzmerkblatt Bürgergeld
- Ausfüllhilfe für Selbstständige
- Zuständige Einrichtungen
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Weiterführende Links
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- Kontaktformular JobCenter Neukundenbereich
- Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
- Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
- Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren (Anlage EK)