Beim Vermögen berücksichtigt Ihr JobCenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Wertgegenstände (wie beispielsweise ein Auto oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen gelten altersabhängige Vermögensfreibeträge, die ab Beginn des Monats, indem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird, greifen:
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro
- ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro
- ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro
- ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro
Die Vermögensfreibeträge gelten für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft. Eine Übertragung nicht genutzter Vermögensfreibeträge auf andere Personen der Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich möglich.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Wertgegenstände (wie beispielsweise ein Auto oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen gelten altersabhängige Vermögensfreibeträge, die ab Beginn des Monats, indem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird, greifen:
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro
- ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro
- ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro
- ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro
Die Vermögensfreibeträge gelten für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft. Eine Übertragung nicht genutzter Vermögensfreibeträge auf andere Personen der Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich möglich.
Anlage zum Vermögen (VM)
Sie müssen Ihr Vermögen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen.
- Onlinedienstleistungen
- Onlinedienstleistungen
- Onlinedienstleistungen
- Downloads
- Anlage VM - Anlage zur Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Weiterführende Links
- JobCenter Essen Startseite
- Anspruchsvoraussetzungen
- Datenschutzerklärung