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Hier können Sie die Vermögensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person angeben.

Für die Nutzung der Onlinedienstleistung ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlinedienstleistung nicht erfolgen.


Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr JobCenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.



Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.


Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
  • Bescheid über die Sperrzeit
  • Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
  • Bescheid über die Ausbildungsförderung
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung (GE)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung

Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.


Sollte Ihr Vermögen die Freigrenzen übersteigen, ist dies erst zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen.


Die von Ihnen ausgefüllte Vermögensmitteilung wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann ggfs. einen neuen Bescheid. Bei einem Neuantrag wird das Vermögen entsprechend berücksichtigt.